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Haftpflicht

Auch für den Nichtfachmann unmissverständlich


§823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist auch für den Nichtfachmann unmissverständlich: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet".

Diese Pflicht zur Schadensersatzleistung ist unbegrenzt bis zu einer Dauer von 30 Jahren mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen zu erfüllen. Da kann schon ein kleines Missgeschick oder ein unbeabsichtigter Fehler ruinöse Folgen für die eigene Existenz haben. Mit dem eigenen Einkommen und dem gesamten Vermögen muss vielleicht über Jahre hinweg diese Schuld beglichen werden, es sei denn Sie haben eine Haftpflichtversicherung, denn die kommt in den meisten Fällen für materiellen Schaden auf.

Private Haftpflichtversicherungen sind für Sie und Ihre Familie besonders wichtig, denn sie decken die Privatbereiche ab, in denen Sie durch Ihr Tun und Handeln schadenersatzpflichtig gemacht werden können. Versichert sind, wenn keine Einschränkung auf Personen erfolgt, der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner/in / Lebensgefährte/in, unverheiratete Kinder bis zum Abschluss der unmittelbar nach der Schule erfolgten ersten Ausbildung. Die Haftpflichtversicherung stellt die versicherten Personen von Schadenersatzansprüchen frei und deckt Schäden bis zur im Versicherungsschein genannten Deckungssumme ab.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie Hunde- und Pferdehalter sind, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Gesetzgeber verpflichtet den Halter von Tieren zum Schadenersatz - auch ohne Verschulden. Das Verhalten von Tieren ist oft unberechenbar, deshalb sollten Sie keinesfalls an der Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner sparen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Jeder, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben auf seinen Namen ausführen lässt, ist Bauherr. Und auf Bauherren lauern überall Haftpflichtfälle. Ein umgestürzter Bauzaun auf ein parkendes Auto, spielende Kinder, die sich auf der gefährlichen Baustelle verletzen - in solchen Fällen springt die Bauherren-Haftpflichtversicherung ein.

Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für Haus- und Grundbesitzer unbedingt nötig. Wenn Mieter, Besucher oder Passanten auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen (herabfallende Dachziegel, unzureichend geräumte Gehwege), leistet diese Versicherung Schadenersatz. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser/Eigentumswohnungen fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung)
Wer mit Öl heizt, haftet für Schäden durch auslaufendes Öl. Diese Schäden können mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch Öltankversicherung) abgedeckt werden. Inhabern von Heizöltanks, das kann auch der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung mit Ölheizung sein, hat der Gesetzgeber eine besonders strenge Haftung auferlegt. Sie müssen die Folgen von Verunreinigungen des Grundwassers und von Gewässern durch auslaufendes Heizöl unabhängig vom eigenen Verschulden tragen. Sollte der Öltank einer Zentralheizung leckschlagen, kann die Beseitigung des ausgelaufenen Öls ein Vermögen kosten. 1 Liter Heizöl reicht aus, um 1 Million Liter Wasser zu verseuchen. Ist das Grundwasser betroffen oder wird ein Biotop geschädigt, kann das Ausmaß eines solchen Schadens die finanzielle Existenz des Verursachers bedrohen.

Sportboot-Versicherung
Motorbootbesitzer benötigen eine Sportboot-Versicherung. Spätestens seit Götz George eine millionenschwere Schadenersatzklage durchgefochten hat, ist sie in aller Munde. Sobald ein Boot mit einem Motor versehen ist, sollte der Besitzer eine Sportboot- Haftpflichtversicherung abschließen. Für Haftpflichtschäden durch Ruder- und Paddelboote ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig.